Halteverbote, Halteverbotszonen, Parkverbote in Braunschweig, Wolfsburg, Gifhorn, Wolfenbüttel, Königslutter, Helmstedt und Salzgitter für Umzüge, Container, Baustellen, Baufahrzeuge, Anlieferungen, Gerüstbau, Autokrane
Halteverbotszonen und Parkverbote für Umzüge, Container, Baustellen, Baufahrzeuge, Anlieferungen, Gerüstbau, Autokrane
Hotlines Halteverbot-MOBIL: 0163 / 687 27 97 oder 05365 / 979 14 57
Halteverbote, Halteverbotszonen, Parkverbote in Braunschweig, Wolfsburg, Gifhorn, Wolfenbüttel, Königslutter, Helmstedt und Salzgitter. Ihre Fragen.

FAQ – Mögliche Fragen und Antworten zu der Einrichtung
von Halteverbotszonen

Wer beantragt die Genehmigung für eine Halteverbotszone?

Die behördliche Beantragung erledigt Halteverbot-MOBIL kostenfrei für Sie. Die zu entrichtenden behördlichen Gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Wie groß ist die Vorlaufzeit für die Bestellung einer Halteverbotszone?

Die Halteverbotszone muss in der Regel 12 Werktage vor deren Gültigkeit bei Halteverbot-MOBIL beantragt werden. Je früher Sie die Halteverbotszone beantragen, desto früher sind auch die Anwohner im Umfeld der Halteverbotszone informiert. In Ausnahmefällen lässt sich eine Halteverbotszone auch kurzfristiger einrichten. Bitte kontaktieren sie uns dazu unmittelbar telefonisch.

Wo genau wird die Halteverbotszone eingerichtet?

Die Halteverbotszone wird für Sie so eingerichtet, dass das Heck eines LKW’s direkt in Höhe des Hauseinganges in Fahrtrichtung stehen kann. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, wählen wir für Sie einen geeignete Alternativplatz. Nach telefonischer Absprache können bei schwierigen örtlichen Gegebenheiten vorab Ortsbesichtigungen durchgeführt werden. Für einen LKW mit 7,5 t beträgt die Länge der Halteverbotszone z. B. 12–15 m.

Wer richtet die Halteverbotzone ein und holt sie nach Ablauf der Gültigkeit wieder ab?

Die Einrichtung und der Abbau der kompletten (ca. 150 kg wiegenden!) Halteverbotszone übernimmt Halteverbot-MOBIL für Sie.

Welche Unterlagen erhalte ich von Ihnen, wenn ich eine Halteverbotszone beantrage?

Nachdem Halteverbot-MOBILi für Sie die Genehmigung beantragt hat, übersenden wir Ihnen die dazugehörigen Unterlagen schnellstmöglich an die von Ihnen angegebene Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse.

Wie verhalte ich mich, wenn die Halteverbotszone nicht beachtet wird?

Sollte Ihre Halteverbotszone am Tag der Gültigkeit zugeparkt sein, kontaktieren Sie die Polizei oder die zuständige regionale Behörde für Recht und Ordnung. Für diesen Fall nutzen Sie die von uns zugesandten Papiere, um dem Beamten vor Ort den rechtlichen Nachweis für die ordnungsgemäße Beantragung und Einrichtung der Halteverbotszone vorlegen zu können. Die Polizei wird zunächst versuchen, den Halter des unrechtmäßig parkenden Fahrzeugs ausfindig zu machen und ggf. das Abschleppen des Fahrzeugs veranlassen.

Wer trägt die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeuges?

Muss ein unrechtmäßig abgestelltes Fahrzeug am Tag der Gültigkeit der Halteverbotszone abgeschleppt werden, haftet der Halter des Fahrzeugs für die entstandenen Abschleppkosten.

Wie verhalte ich mich, wenn die Halteverbotszone entfernt oder verschoben wurde?

In beiden Fällen informieren Sie uns so schnell wie möglich und am besten telefonisch. Wurden die Schilder gestohlen, wird dies von uns strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.

Enthält der Preis für eine Halteverbotszone auch die Mehrwertsteuer?

Sämtliche hier aufgeführten Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer. Diese wird separat auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Kann auch für andere als die im Bestellformular auswählbaren Orte eine Halteverbotszone eingerichtet werden?

Grundsätzlich kann Halteverbot-MOBIL in fast jeder deutschen Stadt Halteverbotszonen einrichten. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das mehrzeilige Textfeld im Bestellformular. Wir senden Ihnen dann umgehend ein entsprechendes Angebot.

Haben Sie weitere Fragen?

Sollten Sie darüberhinaus noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns telefonisch unter unseren Hotlines: 0163 / 687 27 97 und 05365 / 979 14 57