Halteverbote, Halteverbotszonen, Parkverbote in Braunschweig, Wolfsburg, Gifhorn, Wolfenbüttel, Königslutter, Helmstedt und Salzgitter für Umzüge, Container, Baustellen, Baufahrzeuge, Anlieferungen, Gerüstbau, Autokrane
Halteverbotszonen und Parkverbote für Umzüge, Container, Baustellen, Baufahrzeuge, Anlieferungen, Gerüstbau, Autokrane
Hotlines Halteverbot-MOBIL: 0163 / 687 27 97 oder 05365 / 979 14 57
Halteverbote, Halteverbotszonen, Parkverbote in Braunschweig, Wolfsburg, Gifhorn, Wolfenbüttel, Königslutter, Helmstedt und Salzgitter. Schilderstellung nach RSA95-Richtlinien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendungsbereich Die folgenden allgemeinen Bedingungen bilden die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Servic-ML / Halteverbot-Mobil (nachfolgend „Service-ML“ genannt) und dem Nutzer der angebotenen Dienste, nachfolgend „Kunde“ genannt. Davon abweichende Bestimmungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn Service-ML diesen in schriftlicher Form ausdrücklich zugestimmt hat. Service-ML führt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den Vorgaben der jeweils zuständigen Behörden aus.
  2. Angebote, Aufträge, Leistungen, Stornierung a. Aufträge sind Service-ML schriftlich zu erteilen. Die Angaben für die Stellung einer Halteverbotszone für gewerbliche oder private Zwecke müssen spätestens acht Tage vor dem ersten Geltungstag der einzurichtenden Halteverbotszone bei der Firma Service-ML eingegangen sein, um die dazu notwendige behördliche Genehmigung frühzeitig beantragen zu können. b. Der Kunde ermächtigt Service-ML ausdrücklich, vereinbarte Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. c. Die Auftragserteilung oder Stornierung einer Halteverbotszone muss in Schriftform per Fax oder E-Mail erfolgen. d. In der Regel werden Genehmigungen für Stellflächen von 15 bis 20 Meter erteilt. Für die Abgrenzung der Halteverbotszonen sind zwei Halteverbotsschilder mit Zusatzzeichen, eine Beschriftung nach DIN und schweren Aufstellvorrichtungen notwendig. e. Die Halteverbotszone wird mindestens 72 Stunden (3 Tage) – entsprechend der gesetzlichen Richtlinien – vor Ihrer Gültigkeit eingerichtet. f. Entscheidend für eine auszuführende Leistung ist eine ordnungsmäße behördliche Genehmigung, sofern diese für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Bei einer Erhöhung der Genehmigungs- oder anderer Kosten, wird Service-ML vor Beginn der Ausführung eine Anpassung des Auftrages durchführen und den Auftraggeber schriftlich informieren.
  3. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug a. Alle Preise beinhalten die gesetzliche MwSt. in Höhe von 19 % einschließlich der Gebühren für die erforderliche behördliche Genehmigung der jeweiligen Region / Stadt für Umzüge oder Absperrungen je Umzugstag. Die Preise für die  Halteverbotszonen sind unter der Rubrik „Preise“ tabellarisch aufgelistet. b. Die Forderungen sind mit Zugang der Rechnung innerhalb einer Frist von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. c. Die Rechnungen können per Überweisung oder per Lastschrift beglichen werden. Wird eine Einzugsermächtigung erteilt und fallen bei unzureichender Kontodeckung Bankgebühren für Rücklastschriften an, die der Kunde zu verantworten hat, wird der zusätzliche Verwaltungsaufwand mit einer Kostenpauschale von 10,00 Euro je Einzelfall zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. d. Bei Zahlungsverzug fälliger Entgelte eines Kunden, kann Service-ML die Durchführung zusätzlicher Aufträge des Kunden bis zur vollständigen Zahlung dieser Entgelte aussetzen. e. Für Mahnungen werden nach 30 Tagen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € für die Zahlungserinnerung in Rechnung gestellt.
  4. Gewährleistung und Haftungsausschluss a. Die Haftung für Schäden, die keine Personenschäden sind, ist nur bei fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen. b. Service-ML haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl oder unberechtigte Veränderung einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Haltever-botszone am Bestimmungsort gestohlen oder verändert worden sein, so muss der Kunde Service-ML umgehend informieren. Nach Arbeitsschluss unterliegt dem Auftraggeber die Kontrolle der Ausführung und Vollständigkeit der Beschilderung. Beschädigungen oder Verlust des Materials während der Mietdauer, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss Service-ML versuchen, eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert. c. Service-ML übernimmt keine Haftung in Fällen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Service-ML liegen. d. Insbesondere stellt der Kunde als Auftraggeber und Genehmigungsinhaber und / oder Nutznießer einer Haltverbotszone Service-ML von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen oder Schäden frei. e. Die Erteilung der beantragten behördlichen Genehmigung wird von Service-ML nicht garantiert. Die Entscheidung hierüber obliegt der jeweiligen Behörde. Leistungen, die für die Beantragung erbracht wurden (z. B. Ortsbesichtigungen, Gebühren), sind vom Kunden zu zahlen, auch wenn keine Genehmigung erteilt wird. f. Bei Auftragsstornierung nach Beantragung der Genehmigung durch Service-ML wird eine Aufwandspauschale von 15 € zzgl. der Gebühren für die Genehmigung der Halteverbotszone fällig. g. Alternative Streitbeilegung
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.
  5. Sonstiges Sollen Rechte und Pflichten des Kunden, die sich aus dem mit der Service-ML geschlossenen Vertrag ergeben, auf andere Personen übertragen werden, ist für dessen Wirksamkeit eine schriftliche Zustimmung der Service-ML erforderlich.
  6. Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Wolfsburg.